Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.01.2013 - 9 U 129/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6644
OLG Karlsruhe, 24.01.2013 - 9 U 129/11 (https://dejure.org/2013,6644)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2013 - 9 U 129/11 (https://dejure.org/2013,6644)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 9 U 129/11 (https://dejure.org/2013,6644)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung des Konkursverwalters gegenüber der Alleingesellschafterin der Gemeinschuldnerin; Partei- und Prozessfähigkeit einer Aktiengesellschaft nach liechtensteinischem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parteifähigkeit einer im Öffentlichkeitsregister des Fürstentums Liechtenstein gelöschten Aktiengesellschaft

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber (Allein-)Gesellschafter der insolventen GmbH

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 82 KO, § 83 KO, § 58 Abs 1 S 1 InsO, § 60 Abs 1 InsO, § 826 Abs 1 BGB
    Konkursverfahren: Haftung des Konkursverwalters gegenüber der Alleingesellschafterin der Gemeinschuldnerin; Partei- und Prozessfähigkeit einer Aktiengesellschaft nach liechtensteinischem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 50 Abs. 1; KO § 82
    Parteifähigkeit einer im Öffentlichkeitsregister des Fürstentums Liechtenstein gelöschten Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausländische Kapitalgesellschaft, Gesellschaftsstatut, gesetzliche Vertretung, Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Rechtsfähigkeit, Vertretungsbefugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1237
  • WM 2013, 1276
  • NZG 2013, 1183
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.09.2010 - IX ZR 121/09

    Konkursverfahren über das Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft: Anspruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2013 - 9 U 129/11
    Aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2010 (NZI 2010, 956) ergibt sich nichts Abweichendes.

    Nur im Hinblick auf diese Pflicht sind die Kommanditisten Beteiligte im Sinne von § 82 KO (vgl. BGH NZI 2010, 956, 957, 958).

  • BGH, 04.02.2011 - V ZR 132/10

    Verwertung der Grundschuld: Pflicht des Grundschuldgläubigers zur Ablösung nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2013 - 9 U 129/11
    Aus dieser Sicherungsabrede ergibt sich ein Treuhandverhältnis, welches die Beklagte Ziff. 3 verpflichtete, bei der Verwertung der Grundstücke die Interessen der Gemeinschuldnerin zu berücksichtigen (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 04.02.2011 - V ZR 132/10 -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 372/03

    Rechts- und Parteifähigkeit liechtensteinischer Kapitalgesellschaften mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2013 - 9 U 129/11
    Diese ist in Deutschland grundsätzlich parteifähig, wobei es nicht darauf ankommt, wo sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat oder hatte (vgl. BGH, NJW 2005, 3351).
  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91

    Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2013 - 9 U 129/11
    (Vgl. zur Amtshaftung bei einem fehlerhaften Beschluss des Konkursgerichts über die Eröffnung des Konkursverfahrens BGH, NJW-RR 1992, 919.) Das Landgericht hat festgestellt, dass die Entscheidung über die Eröffnung des Konkursverfahrens rechtlich nicht zu beanstanden war.
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 131/83

    Beteiligung des Gemeinschuldners am Konkursverfahren; Pflichten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2013 - 9 U 129/11
    Bei einer Kommanditgesellschaft ist auch der persönlich haftende Gesellschafter als Beteiligter anzusehen (vgl. BGH, WM 1985, 423).
  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 80/83

    Teilnahme des Bürgen am Konkurs über das Vermögen des Hauptschuldners

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2013 - 9 U 129/11
    Personen, die nur indirekt von der Abwicklung des Konkursverfahrens betroffen sind, wie z. B. ein Bürge, werden durch die indirekte Betroffenheit nicht zum Beteiligten (vgl. BGH, NJW 1985, 1159).
  • BGH, 22.02.1973 - VI ZR 165/71

    Verletzung von Pflichten eines Vergleichs- und Konkursverwalters -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2013 - 9 U 129/11
    Wenn ein Konkursverwalter pflichtwidrig Vermögen verschleudert, kommt nach beendetem Verfahren ein Schadensersatzanspruch der Gemeinschuldnerin in Betracht (vgl. RGZ 152, 125; BGH, NJW 1973, 1198).
  • RG, 07.09.1936 - VI 73/36

    1. Zum Verschulden des Konkursverwalters und der Mitglieder des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2013 - 9 U 129/11
    Wenn ein Konkursverwalter pflichtwidrig Vermögen verschleudert, kommt nach beendetem Verfahren ein Schadensersatzanspruch der Gemeinschuldnerin in Betracht (vgl. RGZ 152, 125; BGH, NJW 1973, 1198).
  • OLG Hamm, 16.09.1987 - 27 W 38/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2013 - 9 U 129/11
    Daher kann der Gesellschafter einer GmbH nicht Gläubiger eines Anspruches gemäß § 82 KO bzw. eines entsprechenden Anspruchs nach der neueren Regelung in § 60 Abs. 1 InsO sein (vgl. Kind in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Auflage 2006, § 60 InsO, Rdnr. 8; ebenso für den Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft OLG Hamm, Beschluss vom 16.09.1987 - 27 W 38/87 -, zitiert nach Juris; Kuhn/Uhlenbruck a. a. O., § 82 KO, Rdnr. 8; Uhlenbruck, InsO, 13. Auflage 2010, § 60 InsO, Rdnr. 11; anders - ohne Begründung - Brandes in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Band 1, 2. Auflage 2007, §§ 60, 61 InsO, Rdnr. 69).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2012 - 17 U 153/11

    Anlageberatung: Haftung wegen fehlenden Hinweises auf verdeckte

    Die Beklagte hätte daher zum Nachweis eines Rechtsirrtums darlegen und nachweisen müssen, dass sie sich sowohl über ihre kommissionsrechtliche Herausgabepflicht als auch über die Interessenkollision und die jeweils damit verbundene Aufklärungspflicht geirrt hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.3.2011, AZ: 9 U 129/11, zitiert nach iuris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.09.2013 - I-3 Wx 131/13, 3 Wx 131/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24481
OLG Düsseldorf, 10.09.2013 - I-3 Wx 131/13, 3 Wx 131/13 (https://dejure.org/2013,24481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.2013 - I-3 Wx 131/13, 3 Wx 131/13 (https://dejure.org/2013,24481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 2013 - I-3 Wx 131/13, 3 Wx 131/13 (https://dejure.org/2013,24481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1236
  • FGPrax 2014, 32
  • NZG 2013, 1183
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.12.2001 - 3Z BR 280/01

    Sofortige Beschwerde gegen Löschungsankündigung des Beschwerdegerichts -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2013 - 3 Wx 131/13
    Ob der Mangel wesentlich ist, hat das Registergericht nach Lage des Einzelfalles zu entscheiden (BayOblG FGPrax 2002, 82; Keidel-Heinemann, FamFG 17. Auflage 2011 § 395 Rdz. 14).

    Ob ein Mangel wesentlich ist, hat das Registergericht nach Lage des Einzelfalles zu entscheiden (BayObLG FGPrax 2002, 82; Keidel-Heinemann, a.a.O., Rdz. 14).

  • KG, 19.04.2012 - 25 W 34/12

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung der Eintragung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2013 - 3 Wx 131/13
    Unrichtig ist daher die Eintragung einer Gesellschaft, die keinen Geschäftsführer hat, ebenso einer Gesellschaft, für die ein Geschäftsführer eingetragen ist, der die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG nicht (vgl. KG, FGPrax 2012, 208) bzw. nicht mehr (vgl. KG NZG 2012, 430) erfüllt, u. a. also die Eintragung eines Geschäftsführers, der aufgrund einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig nicht ausüben darf, sofern der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimmt.
  • KG, 19.10.2011 - 25 W 35/11

    Registerverfahren: Amtslöschung des Geschäftsführers einer GmbH im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2013 - 3 Wx 131/13
    Unrichtig ist daher die Eintragung einer Gesellschaft, die keinen Geschäftsführer hat, ebenso einer Gesellschaft, für die ein Geschäftsführer eingetragen ist, der die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG nicht (vgl. KG, FGPrax 2012, 208) bzw. nicht mehr (vgl. KG NZG 2012, 430) erfüllt, u. a. also die Eintragung eines Geschäftsführers, der aufgrund einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig nicht ausüben darf, sofern der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimmt.
  • OLG Frankfurt, 09.11.2018 - 20 W 80/16

    Amtslöschungsverfahren nach §§ 395, 393 FamFG. Zur Abgrenzung von Handelsrecht

    Abgrenzung zu OLG Düsseldorf (Beschluss vom 10.09.2013, Az. 3 Wx 131/13).

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 10.09.2013 (Az. 3 Wx 131/13, zitiert nach juris) in einem Amtslöschungsverfahren bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 395 Abs. 1 S. 1 FamFG ausgeführt hat, unrichtig sei die Eintragung einer Gesellschaft, der die zuständige Verwaltungsbehörde bestandskräftig verboten habe, unter dem einzigen eingetragenen Unternehmensgegenstand gewerbliche Tätigkeiten auszuführen, und es daher nicht zu beanstanden sei, dass das Registergericht den Umstand, dass das Handelsgewerbe infolge Gewerbeuntersagung unter dem eingetragenen Unternehmensgegenstand nicht betrieben werden dürfe, zu Recht zum Anlass und Gegenstand einer Löschungsankündigung gemacht habe, folgt der Senat dieser Rechtsansicht aus den zuvor dargestellten Gründen nicht.

  • BGH, 25.07.2017 - II ZB 8/16

    Handelsregistersache: Prüfungsbefugnis des Registergerichts im

    Eine Prüfungsbefugnis des Registergerichts ergibt sich zudem dann, wenn das Handels- oder Gesellschaftsrecht unmittelbar an öffentlich-rechtliche Vorschriften anknüpft, wie bei der Fähigkeit, gemäß § 6 Abs. 2 GmbHG oder gemäß § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AktG das Amt eines Geschäftsführers bzw. eines Vorstandsmitglieds zu übernehmen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1989, 934, 935; OLG Zweibrücken NZG 2001, 857; OLG München, NJW-RR 2011, 622; OLG Düsseldorf, NZG 2013, 1183, 1184; OLG Karlsruhe, FGPrax 2014, 127; OLG Naumburg, ZIP 2017, 1519, 1520).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 20 W 269/16

    Zum Vorrang der Bescheidung einer Anmeldung zum Amtslöschungsverfahren vor

    Insoweit dient auch § 395 FamFG der sachlichen Berichtigung des Registers, also dazu, den Registerstand möglichst mit der materiellen Rechtslage in Einklang zu bringen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Az. 3 Wx 131/13, zitiert nach juris, Rn. 17 m.w.N.; Heinemann in Keidel, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 395, Rn. 1) und damit der dem Registergericht zur Einhaltung des Publizitätsgrundsatzes obliegenden Kontrollfunktion; die bloße Möglichkeit eines freiwilligen Tätigwerdens eines Beteiligten zur Richtigstellung eines sachlich falschen Handelsregistereintrages reicht hierfür nämlich nicht aus (vgl. in diesem Sinne auch Holzer, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.08.2013 - 19 U 298/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20654
OLG Frankfurt, 02.08.2013 - 19 U 298/12 (https://dejure.org/2013,20654)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.08.2013 - 19 U 298/12 (https://dejure.org/2013,20654)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. August 2013 - 19 U 298/12 (https://dejure.org/2013,20654)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 195 BGB, § 199 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlender Aufklärung über Rückvergütungen, wenn der Anleger davon ausgeht, dass die Bank für die Vermittlung das Agio erhält

  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlender Aufklärung über Rückvergütungen, wenn der Anleger davon ausgeht, dass die Bank für die Vermittlung das Agio erhält

  • rechtsportal.de

    BGB § 195; BGB § 199; BGB § 280 Abs. 1
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlender Aufklärung über Rückvergütungen, wenn der Anleger davon ausgeht, dass die Bank für die Vermittlung das Agio erhält

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2013, 1183
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2013 - 19 U 298/12
    Für die Annahme der subjektiven Verjährungsvoraussetzung der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis ist es ausreichend, wenn der Anleger annimmt bzw. davon ausgeht, dass die beratende Bank für die Vermittlung das Agio erhält und er lediglich die gesamte Höe der Rückvergütung nicht kannte (Anschluss an BGH, Urt. v. 26.2.2013 - XI ZR 498/11).

    Auch aus der Entscheidung des BGH (Urt. v. 26.2.2013 - XI ZR 498/11) folgt nichts anderes.

    Denn in diesen Fällen meint der Anleger, über die Höhe der Rückvergütung pflichtgemäß aufgeklärt worden zu sein, weshalb es an der Kenntnis der tatsächlichen Umstände fehlt, aus denen sich die Verletzung der Aufklärungspflicht durch die beratende Bank ergibt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 26.2.2013, a. a. O., Rn. 30).

    Auch ist eine zutreffende rechtliche Würdigung des Anlegers hinsichtlich der Aufklärungspflicht der beratenden Banken über Rückvergütungen nicht erforderlich, um eine Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände annehmen zu können (vgl. BGH, Urt. v. 26.2.2013, a. a. O. Rn. 27).

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2013 - 19 U 298/12
    Hierdurch kann beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen, er kann jedoch das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen (BGH Beschl. v. 9.3.2011 - XI ZR 191/10, Rn. 25; juris): Die von der Beklagten vereinnahmten Provisionen in Höhe von (mindestens) 8% des Zeichnungskapitals waren nicht in den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Fondsobjekts versteckt, sondern flossen aus den offen ausgewiesenen Kosten der "Eigenkapitalvermittlung" an die Beklagte.

    Insbesondere auch die Höhe der Rückvergütung muss aber nach der Rechtsprechung des BGH von der Bank ungefragt offen gelegt werden (BGH, Beschl. v. 9.3.2011 - XI ZR 191/10, Rn. 27 m. w. N., juris).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2013 - 19 U 298/12
    Auf einen Abfluss aus dem Agio kommt es dabei nicht entscheidend an (BGH, Urt. v. 8.5.2012 - XI ZR 262/10 -, Rn. 18, juris).

    Zwar spricht für den Kläger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH, Urt. v. 22.3.2011 - XI ZR 33/10 -, Rn. 40 m. w. N., juris; Urt. v. 8.5.2012 - XI ZR 262/10 -, Rn. 28 ff., juris).

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2013 - 19 U 298/12
    Zwar spricht für den Kläger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH, Urt. v. 22.3.2011 - XI ZR 33/10 -, Rn. 40 m. w. N., juris; Urt. v. 8.5.2012 - XI ZR 262/10 -, Rn. 28 ff., juris).
  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2013 - 19 U 298/12
    Bei eigenen Anlageprodukten oder solchen aus dem Konzernverbund ist das Gewinninteresse der beratenden Bank jedoch so offenkundig, dass eine Bank, die eigene Anlageprodukte empfiehlt, grundsätzlich nicht verpflichtet ist, darüber aufzuklären, dass sie mit diesem Produkt Gewinne erzielt; denn in einem solchen Fall ist es für den Kunden offenkundig, dass die Bank eigene (Gewinn-)Interessen verfolgt, so dass darauf nicht gesondert hingewiesen werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2011 - XI ZR 182/10 - Rn. 37 m. w. N.; OLG Frankfurt, Urt. v. 01.3.2013 - 19 U 95/12 -, juris).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2013 - 19 U 298/12
    Zwar hat der Kläger den Fondsprospekt so rechtzeitig erhalten, dass er sich mit seinem Inhalt vertraut machen konnte (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 338/08 -, Rn. 31, juris).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 246/12

    Zur Verjährung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen bei Kick-back Provisionen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2013 - 19 U 298/12
    Wenn es ihm auch noch auf die konkrete Höhe der von der Beklagten vereinnahmten Provision angekommen wäre, so hätte es auf der Hand gelegen, sie im Beratungsgespräch zu erfragen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 9.8.2011 - 17 U 4/11 - Rn. 15, juris; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH, Beschl. v. 3.4.2012 - XI ZR 383/11; vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 8.7.2013 - 23 U 246/12 - Rn. 53 ff., juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2011 - 17 U 4/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2013 - 19 U 298/12
    Wenn es ihm auch noch auf die konkrete Höhe der von der Beklagten vereinnahmten Provision angekommen wäre, so hätte es auf der Hand gelegen, sie im Beratungsgespräch zu erfragen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 9.8.2011 - 17 U 4/11 - Rn. 15, juris; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH, Beschl. v. 3.4.2012 - XI ZR 383/11; vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 8.7.2013 - 23 U 246/12 - Rn. 53 ff., juris).
  • BGH, 03.04.2012 - XI ZR 383/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2013 - 19 U 298/12
    Wenn es ihm auch noch auf die konkrete Höhe der von der Beklagten vereinnahmten Provision angekommen wäre, so hätte es auf der Hand gelegen, sie im Beratungsgespräch zu erfragen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 9.8.2011 - 17 U 4/11 - Rn. 15, juris; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH, Beschl. v. 3.4.2012 - XI ZR 383/11; vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 8.7.2013 - 23 U 246/12 - Rn. 53 ff., juris).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2013 - 19 U 95/12

    Anlageberatung: Kriterien der anleger- und objektgerechten Beratung (hier:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2013 - 19 U 298/12
    Bei eigenen Anlageprodukten oder solchen aus dem Konzernverbund ist das Gewinninteresse der beratenden Bank jedoch so offenkundig, dass eine Bank, die eigene Anlageprodukte empfiehlt, grundsätzlich nicht verpflichtet ist, darüber aufzuklären, dass sie mit diesem Produkt Gewinne erzielt; denn in einem solchen Fall ist es für den Kunden offenkundig, dass die Bank eigene (Gewinn-)Interessen verfolgt, so dass darauf nicht gesondert hingewiesen werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2011 - XI ZR 182/10 - Rn. 37 m. w. N.; OLG Frankfurt, Urt. v. 01.3.2013 - 19 U 95/12 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2014 - 19 U 83/14

    Anlageberatung: Nicht-Aufklärung über "loan-to-value-Klausel" und

    Die in dem Einzelrichterurteil des Senats vom 02.08.2013 - OLG Frankfurt, 19 U 298/12 (sowie auch u. a. in dem Urteil des OLG Frankfurt v. 29.1.2014 - 17 U 18/13) vertretene gegenteilige Auffassung wird vom Senat nicht (mehr) vertreten.
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 9 U 31/10

    Pflichten des Anlageberaters zur Aufklärung über Rückvergütungen

    Schon deshalb erscheint fraglich, ob der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 02.08.2013- 19 U 298/12 -, zitiert nach juris, Tz. 20 ff., Bl. 951 ff., 955 f. GA) zu folgen ist, wonach grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB schon dann vorliegen soll, wenn der Anleger den Verbleib des Agios bei der Bank nur "annimmt" oder er "davon ausgeht".
  • LG Dortmund, 29.07.2016 - 3 O 429/15

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern i.R.d. Beitritts zu einem Schiffsfonds;

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 26.02.2013 (Az.: XI ZR 498/11, NJW 2013, 1801, 1802, Rn. 25; ebenso: Urt. v. 08.04.2014 - XI ZR 341/12 - NJW 2014, 2348, 2350, Rn. 25; ferner: OLG Frankfurt, Urt. v. 08.07.2013 - 23 U 246/12 - BKR 2013, 433, 435 f., Rn. 52; Urt. v. 02.08.2013 - 19 U 298/12 - BeckRS 2013, 14555; Urt. v. 11.11.2013 - 23 U 144/12 - BeckRS 2013, 20739) den Lauf der Verjährungsfrist am Tag der Zeichnung der Kapitalanlage beginnen lassen.
  • LG Flensburg, 11.06.2014 - 2 O 267/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Kenntnis von der Provisionspraxis der

    Erlangt ein Anleger Kenntnis von der Provisionspraxis einer Bank, ist davon auszugehen, dass er seit diesem Zeitpunkt weiß oder ohne grobe Fahrlässigkeit wissen müsste, dass auch bei den nach Art und Ablauf gleichen Anlagegeschäften, die er zuvor getätigt hat, in entsprechender Weise verfahren worden ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. August 2011 - 17 U 4/11, WM 2012, 2245; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. August 2013 - 19 U 298/12, juris Rn. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 15.07.2013 - 2 W 68/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24330
OLG Bremen, 15.07.2013 - 2 W 68/13 (https://dejure.org/2013,24330)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.07.2013 - 2 W 68/13 (https://dejure.org/2013,24330)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 2 W 68/13 (https://dejure.org/2013,24330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    §§ 43 Abs. 1, 68 GKG, § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG
    Zivilprozessrecht

  • Wolters Kluwer

    Streitwertberechnung bei der Geltendmachung entgangenen Anlagezinses als Nebenforderung

  • rechtsportal.de

    GKG § 43 Abs. 1; GKG § 68; RVG § 32 Abs. 2 S. 1
    Streitwertberechnung bei der Geltendmachung entgangenen Anlagezinses - Zivilprozessrecht; Berechnung des Streitwerts; Nebenforderung; Geltendmachung entgangenen Anlagezinses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entgangener Anlagezins wirkt nicht streitwerterhöhend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1487
  • NZG 2013, 1183
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10

    Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Bremen, 15.07.2013 - 2 W 68/13
    Auch der Klagantrag zu 3. mit dem dort geltend gemachten Wiederanlageschaden sei im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.05.2012 (XI ZR 261/10, NJW 2012, 2446, 2447) als Nebenforderung im Sinne des § 4 ZPO anzusehen, was näher erläutert wird.

    Gleiches gilt für die auf ein überlassenes Kapital für einen vor Verzugseintritt liegenden Zeitraum geltend gemachte Zinsforderung, weil nur Schäden, die in anderer Form als der eines Zinsschadens geltend gemacht werden, von § 43 Abs. 1 GKG, 4 Abs. 1 ZPO nicht erfasst werden (siehe BGH NJW 2012, 2446f., Tz. 14, BGH, Beschluss 15.01.2013, XI ZR 370/11, BeckRS 2013, 02155; RGZ a.a.O.).

    Der Senat teilt die Auffassung, dass dies für die Qualifizierung des entgangenen Anlagezinses als Nebenforderung zu dem im vorliegenden Prozess geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals ausreicht (siehe wiederum BGH NJW 2012, 2446 f., Tz. 14, BGH, Beschluss 15.01.2013, XI ZR 370/11, BeckRS 2013, 02155; RGZ a.a.O. und BGH VersR 1957, 244, 245).

  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 370/11

    Erhöhung der Beschwer und des Streitwerts durch einen neben der Hauptforderung

    Auszug aus OLG Bremen, 15.07.2013 - 2 W 68/13
    Gleiches gilt für die auf ein überlassenes Kapital für einen vor Verzugseintritt liegenden Zeitraum geltend gemachte Zinsforderung, weil nur Schäden, die in anderer Form als der eines Zinsschadens geltend gemacht werden, von § 43 Abs. 1 GKG, 4 Abs. 1 ZPO nicht erfasst werden (siehe BGH NJW 2012, 2446f., Tz. 14, BGH, Beschluss 15.01.2013, XI ZR 370/11, BeckRS 2013, 02155; RGZ a.a.O.).

    Der Senat teilt die Auffassung, dass dies für die Qualifizierung des entgangenen Anlagezinses als Nebenforderung zu dem im vorliegenden Prozess geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals ausreicht (siehe wiederum BGH NJW 2012, 2446 f., Tz. 14, BGH, Beschluss 15.01.2013, XI ZR 370/11, BeckRS 2013, 02155; RGZ a.a.O. und BGH VersR 1957, 244, 245).

  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10

    Wohnraummiete: Umdeutung einer unwirksamen Vereinbarung über

    Auszug aus OLG Bremen, 15.07.2013 - 2 W 68/13
    Gleiches gilt z.B. für materiellrechtliche Kostenerstattungsansprüche etwa in Form von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten als Nebenkosten (siehe hierzu BGH NJW 2007, 3289, Tz. 7; BGH MDR 2011, 811), bei denen zusätzlich zum Bestand der vorgerichtlich geltend gemachten Forderung regelmäßig Verzug des Schuldners vor anwaltlicher Beauftragung vorliegen muss und zusätzlich sowohl die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer anwaltlichen Vertretung (siehe z.B. BGH NJW 2011, 1222, 1224,. Tz. 23) als auch die Berechtigung der verlangten Gebühren nach dem RVG zu prüfen sind.
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 298/97

    Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung

    Auszug aus OLG Bremen, 15.07.2013 - 2 W 68/13
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Zinsen für abgelaufene Zeiträume bereits errechnet worden sind und als Kapitalbetrag geltend gemacht werden (siehe BGH NJW-RR 2000, 1015; MDR 1998, 857, 858 a.E.); entscheidend ist allein, dass die Forderung sich nach der Klagbegründung aus der Verzinsung der Hauptforderung für einen bestimmten Zeitraum ergibt.
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 273/99

    Berücksichtigung von Nebenforderungen

    Auszug aus OLG Bremen, 15.07.2013 - 2 W 68/13
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Zinsen für abgelaufene Zeiträume bereits errechnet worden sind und als Kapitalbetrag geltend gemacht werden (siehe BGH NJW-RR 2000, 1015; MDR 1998, 857, 858 a.E.); entscheidend ist allein, dass die Forderung sich nach der Klagbegründung aus der Verzinsung der Hauptforderung für einen bestimmten Zeitraum ergibt.
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 267/90

    Übergang eines schuldrechtlichen Erbbauzinsanspruchs bei Veräußerung des

    Auszug aus OLG Bremen, 15.07.2013 - 2 W 68/13
    Zinsen im Rechtssinne sind die Vergütung für den Gebrauch eines überlassenen Kapitals und von dessen Laufzeit abhängig (siehe z.B. BGH NJW-RR 1992, 591, 592).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZB 18/08

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in Verfahren der Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Bremen, 15.07.2013 - 2 W 68/13
    Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar; eine Beschwerde an einen obersten Gerichtshofs des Bundes findet nicht statt (siehe §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG und BGH, Beschluss vom 06.10.2009, VI ZB 18/08, BeckRS 2009, 29726).
  • BGH, 25.01.1957 - VI ZR 275/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Bremen, 15.07.2013 - 2 W 68/13
    Der Senat teilt die Auffassung, dass dies für die Qualifizierung des entgangenen Anlagezinses als Nebenforderung zu dem im vorliegenden Prozess geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals ausreicht (siehe wiederum BGH NJW 2012, 2446 f., Tz. 14, BGH, Beschluss 15.01.2013, XI ZR 370/11, BeckRS 2013, 02155; RGZ a.a.O. und BGH VersR 1957, 244, 245).
  • RG, 29.10.1938 - VI A 268/38

    Sind bei der Wertbemessung auch die neben der Hauptforderung verlangten Zinsen

    Auszug aus OLG Bremen, 15.07.2013 - 2 W 68/13
    Dabei kommt es auf den Rechtsgrund für die Zinsschuld nicht an, so dass auch über den gesetzlichen Verzugszins hinausgehende und als weitere Verzugsschäden gemäß § 288 Abs. 4 BGB geltend gemachte Zinsforderungen Nebenforderungen sind (so bereits RGZ 158, 350, 351 zu § 4 ZPO).
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